Beitragsordnung
von dimuthea – DIe MUsikTHEAtralischen e.V.
vom 30.4.2019
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 14,00 € bzw. 7,00 € ermäßigt (Schüler, Studenten, Arbeitslose,
Elternzeit, Rentner). Änderungen der beruflichen Tätigkeit sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
(2) Zusätzlich wird ein Notenbeitrag in Höhe von 1,00 € pro Monat erhoben.
(3) Weiterhin wird zusätzlicher 1,00 € pro Monat als Beitrag für Honorarzahlungen zu den Wochenendschulungen,
die dann nicht mehr als zusätzliche Kosten für die teilnehmenden Mitglieder berechnet werden.
Anmerkung: Damit ergeben sich 16,00 € bzw. 9,00 € pro Mitglied und Monat (Vollzahler/ermäßigte Zahler).
(4) Für passive Mitglieder, welche mindestens 1/4 Jahr oder länger nicht aktiv teilnehmen können, reduziert
sich der Beitrag auf Antrag auf 5,00 €.
(5) Der Beitrag ist im laufenden Monat durch Überweisung auf das Vereinskonto
Name: dimuthea
IBAN: DE36 8504 0000 0108 9002 01
BIC: COBADEFFXXX
Bank: Commerzbank AG
Betreff: Name + Monat + Jahr
zu entrichten.
Vorauszahlungen sind jederzeit möglich.
(6) Die Beitragszahlungen beginnen mit dem 1. des Monats nach Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft in dimuthea e.V., jedoch nicht vor dem 01. Juni 2019.